Benefiz Shooting
Event
mit freundlicher Unterstützung der Volksbank Osterode
im Harz
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21. Februar 2026
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Liebe Freunde des Schießsports,
zu unserem 1. Benefiz-8 Stunden Schießen laden
wir Euch recht herzlich ein.
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Die Startgelder gehen an Lothar und Bernd.
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Die Startgelder
gehen an eine gemeinnützige Organisation die
Lothar Mackowiak und Bernd Linde in ihrer schweren Zeit ein wenig
Hoffnung geben.
Die Schützengesellschaft Zellerfeld
möchten, mit eurer Hilfe und die des evangelisch-lutherischer
Kirchenverbandes Oberharz, unterstützen. Beide hatten einen schweren
Schicksalsschlag erlitten: Lothar sind durch Durchblutungs-störungen beide Füße
abgenommen wurden, Bernd ist durch eine Unachtsamkeit gefallen und ist am Hals
abwärts gelähmt.
Diese Ereignisse haben das Leben von
Lothar und Bernd und ihren Angehörigen von einem Tag auf den anderen komplett
verändert. Sie stehen nun vor enormen Herausforderungen, nicht nur emotional,
sondern auch finanziell. Kosten für Umbauten im und am Haus, nun auch für die
Beisetzung, die nicht allein von Krankenkasse oder Versicherung getragen
wurden. Leider mussten wir erfahren, dass Lothar am 23.01.2026 verstorben ist. Der
evangelisch-lutherischer Kirchenverband Oberharz hat uns die Möglichkeit gegeben
die Familien von Lothar Mackowiak und Bernd Linde in dieser schwierigen
Zeit zu entlasten und ihnen notwendige Unterstützung zu ermöglichen. Wir haben dieses
Benefiz Shooting Event ins Leben gerufen. Mit dem 8 Stunden Marathonschießen
wollen wir die Standgebühren spenden.
Auch der Erlös der Kaffee-Tafel wird
über das Konto des evangelisch-lutherischen
Kirchenverbandes Oberharz an die Familien weitergeleitet. Jede weitere Spende,
egal wie klein, macht einen Unterschied und hilft, ihnen ein Stück Hoffnung und
Sicherheit zurückzugeben.
Wir danken dem evangelisch-lutherischer
Kirchenverband Oberharz für diese Unterstützung und sind unendlich dankbar.
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unserem Wettbewerb : |
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8 Stunden Luftgewehr aufgelegt offene Klasse (keine Altersbegrenzung),
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Samstag 21.02.2026
10:00 – 18:00 Uhr➔ 480 Minuten,
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elektronische
Anlage,
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aufgrund
des Spendencharakters der Veranstaltung verzichten wir auf die Ausgabe von Preisen und Pokalen,
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jeder
Teilnehmer erhält eine Urkunde,
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100,00
Euro pro Schützenstand (aufgeteilt auf die Einzelschützen),
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Schützenschwestern
und Schützenbrüder, sowie Institutionen bilden gemeinsam eine Mannschaft; es erfolgt nur
eine Wertung,
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jedes
Team besteht aus mindest vier Schützen/innen, die nicht aus einer Gesellschaft/Institution
sein müssen,
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alle
gemeldeten eines Team schießen ohne Zeitvorgabe,
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der
Stand muss in den 8 Stunden immer besetzt sein,
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es
stehen 8 Stunden = 480 Minuten = 28800 Sekunden zur Verfügung,
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der
letzte Schuss fällt erst gegen 18:00 Uhr,
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geschossen
wird nach den Richtlinien der DSB Sportordnung,
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jeder
Schütze ist für den ordnungsgemäßen Zustand seines Sportgerätes verantwortlich,
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den
Anweisungen der Aufsichten ist Folge zu leisten.
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Neben
dem Sport, sorgt unser Theken-Team dafür, dass keiner durstig oder hungrig nach
Hause fahren muss.
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Mit der Teilnahme
erklärt sich jeder Teilnehmer mit der Sicherung und Verarbeitung seiner
personenbezogenen Daten einverstanden. Die Teilnehmer- und Ergebnislisten
werden im Internet und ggf. in der Presse veröffentlicht. Ihr könnt also eurem
Sport nachgehen und gleichzeitig etwas für den guten Zweck tun. Daher
veranstalten wir am Samstag den 21.02.2026 ein Benefiz-Schießen der besonderen
Art. Es geht nicht um erreichbare Ringzahlen oder tolle Preise.
Bitte kommt, bitte unterstützt uns,
bitte helft! Die Schützengesellschaft
Zellerfeld hat ein großes und modernes Vereinsheim und für euer leibliches Wohl
ist bestens gesorgt.
Es
würde uns sehr freuen, wenn wir euch, Schützenschwestern und Schützenbrüder /
Institutionen oder wer euch sonst einfällt, in Zellerfeld begrüßen dürfen!
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Gut Schuss
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Wir
hatten da ein Problem: Gemeinnützige Vereine dürfen Spenden
grundsätzlich nicht an Privatpersonen weitergeben, da dies gegen das Gebot der Selbstlosigkeit (§ 55 AO) verstößt und die Gemeinnützigkeit
gefährdet.
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GemeinnützigeVereine dürfen Spenden grundsätzlich nur für ihre satzungsmäßigen,
gemeinnützigen Zwecke verwenden, nicht für private Zwecke oder zur direkten
Bereicherung Einzelner.
Ein
gemeinnütziger Verein darf Mittel (Geld- oder Sachspenden) nur für
gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke (§§ 52-54 AO) weitergeben.
Weitergabe an andere Vereine: Ein
Verein kann Mittel an andere steuerbegünstigte Organisationen weitergeben (§ 58
Nr. 2 AO), die dann wiederum Bedürftige unterstützen.
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